Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf
Berechnen Sie eine realistische Schätzung der spanischen Grunderwerbsteuer (ITP) für Bestandsimmobilien auf Mallorca. Der Rechner verwendet den allgemeinen progressiven Tarif der Balearen.
Die Berechnung ist eine Orientierung für Bestandsimmobilien. Neubauten, reduzierte Steuersätze und persönliche Sonderfälle sind nicht enthalten und sollten individuell geprüft werden.
Für Bestandsimmobilien
Die ITP fällt in der Regel beim Kauf einer gebrauchten Immobilie an. Für Neubauten gelten stattdessen IVA und AJD.
Progressiver Tarif
Auf den Balearen steigt der Steuersatz stufenweise mit der Bemessungsgrundlage.
Budget realistisch planen
Neben der Steuer kommen meist Notar, Grundbuch, Rechtsberatung und weitere Kaufnebenkosten hinzu.
Was ist die Grunderwerbsteuer auf Mallorca?
Beim Kauf einer Bestandsimmobilie auf Mallorca ist die Grunderwerbsteuer, in Spanien ITP genannt, einer der wichtigsten Kaufnebenkostenpunkte. Sie wird nicht pauschal berechnet, sondern nach progressiven Stufen auf die steuerliche Bemessungsgrundlage angewendet.
Wie setzt sich die ITP zusammen?
Für Bestandsimmobilien auf den Balearen gilt grundsätzlich ein progressiver Tarif. Die ersten Wertstufen werden mit einem niedrigeren Satz besteuert, höhere Wertanteile mit entsprechend höheren Sätzen. Der Rechner verwendet dafür den eingegebenen Kaufpreis als Bemessungsgrundlage.
Wann ist die Steuer fällig?
Die ITP wird nach Unterzeichnung des Kaufvertrags beziehungsweise der notariellen Urkunde fällig. Die Erklärung und Zahlung erfolgen üblicherweise über das Modell 600 innerhalb eines Monats ab dem steuerlich relevanten Vorgang.
Wann fallen andere Steuern statt ITP an?
ITP betrifft typischerweise gebrauchte Immobilien. Bei Neubauten oder bestimmten Sonderfällen können andere Steuerarten relevant sein.
Bestandsimmobilie: In der Regel fällt ITP an. Genau diesen Fall bildet der Rechner ab.
Neubau vom Bauträger: Statt ITP fallen in der Regel IVA (Mehrwertsteuer) und AJD (Stempelsteuer auf notarielle Urkunden) an.
Reduzierte Sätze: Für bestimmte Käufergruppen, Hauptwohnsitze oder soziale Förderfälle können Vergünstigungen gelten. Diese Voraussetzungen sollten individuell geprüft werden.
Häufige Fragen zur Grunderwerbsteuer
Nein. Die ITP gilt in der Regel für den Kauf einer Bestandsimmobilie. Bei Neubauten vom Bauträger werden normalerweise IVA und AJD statt ITP berechnet.
Nein. Der allgemeine Tarif ist progressiv. Jeder Wertanteil wird mit dem Satz der jeweiligen Stufe berechnet, woraus sich ein effektiver Durchschnittssatz ergibt.
Nein. Der Rechner zeigt nur die geschätzte ITP. Weitere Kaufnebenkosten wie Notar, Grundbuch, Rechtsberatung oder Finanzierungsgebühren sollten zusätzlich eingeplant werden.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können reduzierte Sätze oder Vergünstigungen gelten. Diese hängen unter anderem von Nutzung, Käuferprofil und Immobilienwert ab und sollten vor dem Kauf geprüft werden.