Steuern für Nichtresidenten mit Immobilie auf Mallorca

Steuern für Nichtresidenten mit Immobilie auf Mallorca

Autorin: Klaudia Wolf Fachlich geprüft von Matthias Thomas

Nichtresidenten zahlen für eine Immobilie auf Mallorca jährlich Einkommensteuer (IRNR), auch wenn sie die Immobilie nur selbst nutzen oder leer lassen. Der Steuersatz beträgt 19 % bei Wohnsitz in der EU, Island, Norwegen oder Liechtenstein und 24 % bei allen anderen Wohnsitzstaaten. Bei Eigennutzung wird eine fiktive Rendite von 1,1 % oder 2 % des Katasterwerts besteuert. Erklärt wird die Steuer mit dem Modelo 210. Stand: Oktober 2026.

Spanien nennt diese Steuer Impuesto sobre la Renta de no Residentes (IRNR). Entscheidend ist nicht, ob Sie eine NIE haben oder wie oft Sie die Immobilie besuchen, sondern ob Sie nach spanischen Regeln als Resident oder Nichtresident gelten.

Resident oder Nichtresident: der steuerliche Unterschied

Als steuerlich resident gilt eine natürliche Person in Spanien insbesondere dann, wenn sie sich mehr als 183 Tage im Kalenderjahr in Spanien aufhält oder wenn der Mittelpunkt ihrer wirtschaftlichen Interessen in Spanien liegt. Außerdem wird widerlegbar vermutet, dass Sie in Spanien ansässig sind, wenn Ehepartner (nicht getrennt lebend) und minderjährige Kinder gewöhnlich dort wohnen. Die Einstufung gilt für das ganze Kalenderjahr. Mehr dazu im Ratgeber zur steuerlichen Residenz.

Residenten versteuern in Spanien ihr weltweites Einkommen über die IRPF. Nichtresidenten versteuern in Spanien nur bestimmte Einkünfte aus spanischen Quellen. Dazu gehören Einkünfte aus einer Immobilie auf Mallorca: selbst wenn die Immobilie nur privat genutzt wird und keine Mieteinnahmen erzielt werden.

Wie hoch ist die Nichtresidentensteuer bei Eigennutzung?

Bei Eigennutzung oder Leerstand beträgt die Steuer 19 % (EU, Island, Norwegen, Liechtenstein) bzw. 24 % (übrige Staaten, etwa Großbritannien, Schweiz oder USA) auf 1,1 % oder 2 % des Katasterwerts. Für ein Objekt mit Katasterwert 200.000 € sind das je nach Satz zwischen 418 € und 960 € pro Jahr.

Beispiel: Katasterwert 200.000 €Fiktive RenditeSteuer bei 19 %Steuer bei 24 %
Ansatz 1,1 %2.200 €418 €528 €
Ansatz 2 %4.000 €760 €960 €

Wie wird die Steuer bei Eigennutzung berechnet?

Bei einer selbst genutzten oder leerstehenden Immobilie setzt Spanien eine fiktive Immobilienrendite an. Diese wird über das Modelo 210 erklärt. Die Bemessungsgrundlage richtet sich grundsätzlich nach dem Katasterwert (valor catastral), der auf dem IBI-Bescheid und in der Katasterreferenz der Immobilie zu finden ist.

Der Ansatz beträgt 1,1 % des Katasterwerts, wenn die Katasterwerte der Gemeinde in einem allgemeinen Verfahren neu festgestellt wurden und in den letzten zehn Steuerjahren in Kraft getreten sind. Für die Steuerjahre 2023 bis 2025 reicht es, dass sie seit dem 1. Januar 2012 gelten. In allen anderen Fällen beträgt der Ansatz 2 %. Auf den so ermittelten Betrag wird der IRNR-Steuersatz angewendet.

  • Bei reiner Eigennutzung sind keine laufenden Kosten abziehbar.
  • Wurde die Immobilie nicht das ganze Jahr besessen oder zeitweise vermietet, wird der Betrag nach Tagen gekürzt.
  • Bei mehreren Eigentümern erklärt jeder seinen Anteil.
  • Fehlt der Katasterwert, gelten 1,1 % von 50 % des höheren Werts aus Kaufpreis und von der Verwaltung festgestelltem Wert.

Wie wird die Nichtresidentensteuer bei Vermietung berechnet?

Bei Vermietung sind die tatsächlich erzielten Mieteinnahmen in Spanien steuerpflichtig, mit 19 % für EU/EWR-Residenten und 24 % für alle anderen. Auch hierfür wird Modelo 210 verwendet. Steuerpflichtige aus der EU und bestimmten EWR-Staaten können nach den IRNR-Regeln grundsätzlich direkt mit der Vermietung zusammenhängende und belegte Kosten abziehen. Nichtresidenten außerhalb dieses EU/EWR-Rahmens werden dagegen in der Regel auf die Bruttoeinnahmen besteuert.

Beispiel: 12.000 € Jahresmiete, 3.000 € belegte KostenBemessungsgrundlageSatzSteuer
Wohnsitz in der EU/EWR9.000 € (nach Kostenabzug)19 %1.710 €
Wohnsitz außerhalb der EU/EWR12.000 € (brutto)24 %2.880 €

Wird die Immobilie nur zeitweise vermietet, versteuern Sie die Mieteinnahmen für diesen Zeitraum und für die übrigen Tage den anteiligen fiktiven Ertrag aus der Eigennutzung.

Bis wann muss das Modelo 210 abgegeben werden?

Die Erklärung für Eigennutzung des Steuerjahres 2025 ist vom 1. Januar bis 31. Dezember 2026 abzugeben. Für Mieteinnahmen gilt ab dem Steuerjahr 2026 der Zeitraum vom 1. bis 20. April des Folgejahres. So ist es nach der Orden HAC/623/2026 vom 12. Juni 2026 geregelt.

EinkunftsartFrist für Modelo 210
Eigennutzung oder Leerstand, Steuerjahr 20251. Januar bis 31. Dezember 2026
Eigennutzung oder Leerstand, ab Steuerjahr 20261. April bis 31. Dezember des Folgejahres (erstmals 2027)
Vermietung, jährliche Zusammenfassung (Wahlrecht) für 20261. bis 20. April 2027
Vermietung, einzeln erklärt, Zufluss im 4. Quartal 20261. bis 20. April 2027
Vermietung, einzeln erklärt, Zufluss bis zum 3. Quartal 2026bisherige Quartalsfrist: 1. bis 20. Oktober 2026 für das 3. Quartal

Seit Einkünften ab 2024 ist die Zusammenfassung von Mieteinnahmen jährlich statt quartalsweise möglich. Prüfen Sie Ihre Frist im Einzelfall, weil sie vom Zeitpunkt des Zuflusses abhängt.

Was gilt beim Verkauf der Immobilie?

Beim Verkauf durch einen Nichtresidenten behält der Käufer 3 % des Kaufpreises als Vorauszahlung auf die spanische Steuer ein und führt sie innerhalb eines Monats über Modelo 211 ab. Der Gewinn selbst wird mit 19 % besteuert und über Modelo 210 erklärt, wobei die einbehaltenen 3 % angerechnet werden. Mehr dazu im Ratgeber zu den Steuern beim Verkauf.

Warum steuerliche Beratung wichtig ist

Die Nichtresidentensteuer wirkt auf den ersten Blick formal, ist in der Praxis aber fehleranfällig. Häufige Risikopunkte sind falsche Ansässigkeit, übersehene Eigennutzung, falscher Katasterwert, nicht aufgeteilte Vermietungs- und Eigennutzungstage, fehlende Belege für Kostenabzug, falscher Steuersatz oder verspätete Abgabe.

Beratung ist auch deshalb wichtig, weil die spanische Erklärung mit dem Heimatstaat zusammenspielt. Alle Angaben ersetzen keine Einzelfallprüfung durch Steuerberater oder Anwalt. Weitere laufende Kosten finden Sie im Überblick zu den laufenden Kosten.

Häufige Fragen

Muss ich als Nichtresident auf Mallorca Steuern zahlen, wenn ich nicht vermiete?

Ja, Nichtresidenten zahlen für eine selbst genutzte oder leerstehende Immobilie auf Mallorca jährlich IRNR auf eine fiktive Rendite. Der Ansatz beträgt 1,1 % oder 2 % des Katasterwerts, darauf werden 19 % (EU/EWR) oder 24 % (übrige Staaten) berechnet. Die Erklärung erfolgt über das Modelo 210.

Wie hoch ist die Nichtresidentensteuer für EU-Bürger und für Nicht-EU-Bürger?

Für Steuerpflichtige mit Wohnsitz in der EU, Island, Norwegen oder Liechtenstein beträgt der Satz 19 %, für alle anderen 24 %. Maßgeblich ist der Wohnsitzstaat, nicht die Staatsangehörigkeit. Wohnen Sie zum Beispiel in Großbritannien oder in der Schweiz, gelten 24 %.

Wie berechnet man die Nichtresidentensteuer auf Mallorca bei Eigennutzung?

Man multipliziert den Katasterwert (valor catastral, laut IBI-Bescheid) mit 1,1 % oder 2 % und wendet darauf 19 % oder 24 % an. Bei 200.000 € Katasterwert und 1,1 % sind das 2.200 € Rendite und bei 19 % 418 € Steuer. Der Ansatz von 1,1 % gilt, wenn die Katasterwerte der Gemeinde in den letzten zehn Jahren neu festgestellt wurden, sonst 2 %.

Bis wann muss ich das Modelo 210 für meine Immobilie auf Mallorca abgeben?

Für Eigennutzung im Steuerjahr 2025 läuft die Frist vom 1. Januar bis 31. Dezember 2026. Ab dem Steuerjahr 2026 liegt sie zwischen 1. April und 31. Dezember des Folgejahres. Für Mieteinnahmen gilt künftig der 1. bis 20. April des Folgejahres (erstmals für 2026).

Kann ich als Nichtresident Kosten von der Steuer absetzen?

Nur bei Vermietung und nur als Steuerpflichtiger mit Wohnsitz in der EU oder in bestimmten EWR-Staaten, und zwar für belegte, direkt mit der Vermietung zusammenhängende Kosten. Nichtresidenten außerhalb der EU/EWR zahlen 24 % auf die Bruttoeinnahmen. Bei reiner Eigennutzung sind keine Kosten abziehbar.

Wer gilt auf Mallorca steuerlich als Resident?

Als Resident gelten Sie insbesondere, wenn Sie sich mehr als 183 Tage im Kalenderjahr in Spanien aufhalten oder der Mittelpunkt Ihrer wirtschaftlichen Interessen in Spanien liegt. Auch wenn Ehepartner und minderjährige Kinder gewöhnlich in Spanien wohnen, wird das widerlegbar vermutet. Die Einstufung gilt für das ganze Kalenderjahr.

Was passiert mit der Nichtresidentensteuer beim Verkauf einer Immobilie auf Mallorca?

Der Käufer behält 3 % des Kaufpreises ein und führt sie innerhalb eines Monats über Modelo 211 an das Finanzamt ab. Der Verkäufer erklärt seinen Gewinn mit 19 % über Modelo 210 und rechnet die 3 % an. Ist die Einbehaltung höher als die Steuer, kann der Überschuss erstattet werden.

Quellen

Thomas Mallorca Real Estate S.L.

Carrer de Isaac Peral, 50 · 07157 Port d'Andratx

Asociación API Baleares Reg.-Nr. 01552
Govern de les Illes Balears
Registre Oficial d'Agents Immobiliaris de les Illes Balears Reg.-Nr. GOIBE 573583/2026

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