ITP und Grunderwerbsteuer auf Mallorca
Autorin: Klaudia Wolf Fachlich geprüft von Matthias Thomas
Kurz beantwortet
Die Grunderwerbsteuer (ITP) beträgt auf Mallorca 8 % bis 400.000 €, 9 % bis 600.000 €, 10 % bis 1.000.000 €, 12 % bis 2.000.000 € und 13 % darüber, jeweils nur auf den Teilbetrag. Bei 750.000 € sind das rund 65.000 € (Stand: Oktober 2026). Neubauten vom Bauträger unterliegen stattdessen 10 % IVA plus 1,5 % AJD (ab 1 Mio. € 2 %).
Ihre Schätzung
Aufschlüsselung
| Stufe | Satz | Steuer |
|---|---|---|
| bis 400.000 € | 8,0 % | 32.000 € |
| 400.000 € - 600.000 € | 9,0 % | 18.000 € |
| 600.000 € - 1.000.000 € | 10,0 % | 15.000 € |
Alle Kaufnebenkosten (Schätzung)
| Voraussichtliche ITP | 65.000 € |
| Notar (inkl. Kopien und Auslagen) | 994 € |
| Grundbuch (Registro de la Propiedad) | 387 € |
| Gestoría | 350 € |
| Anwalt (1 % plus 21 % IVA) | 9.075 € |
| Kaufnebenkosten gesamt (10,1 % des Kaufpreises) | 75.805 € |
| Kaufpreis plus Nebenkosten | 825.805 € |
Notar und Grundbuch nach den staatlichen Gebührentabellen (Real Decreto 1426/1989 und 1427/1989); Gestoría, Kopien und Anwalt sind übliche Marktwerte. Ohne Finanzierungskosten und ohne ermäßigte Sätze.
Die Berechnung ist eine Orientierung für Bestandsimmobilien. Neubauten, reduzierte Steuersätze und persönliche Sonderfälle sind nicht enthalten und sollten individuell geprüft werden.
Die Grunderwerbsteuer (ITP) beträgt auf Mallorca beim Kauf einer Bestandsimmobilie 8 % bis 400.000 €, 9 % bis 600.000 €, 10 % bis 1.000.000 €, 12 % bis 2.000.000 € und 13 % darüber, jeweils nur auf den Teilbetrag der Stufe. Bei einem Kaufpreis von 750.000 € sind das rund 65.000 €, im Durchschnitt etwa 8,7 %. Neubauten vom Bauträger unterliegen stattdessen 10 % IVA plus 1,5 % AJD (ab 1 Mio. € 2 %). Stand: Oktober 2026.
Gemeint ist die Modalität Transmisiones Patrimoniales Onerosas innerhalb des Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales y Actos Jurídicos Documentados, kurz ITPAJD. Der Rechner oberhalb dieses Artikels hilft, die allgemeine ITP-Belastung für Immobilien auf Mallorca anhand der aktuellen balearischen Staffel zu überschlagen.
Was ist ITP auf Mallorca?
ITP ist die Steuer auf entgeltliche Vermögensübertragungen. Bei Immobilienkäufen auf Mallorca betrifft sie vor allem den Kauf einer gebrauchten Wohnung, Finca, Villa oder eines Hauses. Steuerpflichtig ist grundsätzlich der Käufer, nicht der Verkäufer. Zuständig ist die balearische Steueragentur ATIB, weil sich die Immobilie auf den Balearen befindet. Die allgemeine Staffel gilt unabhängig von Nationalität und Wohnsitz des Käufers.
Wann fällt ITP an?
ITP fällt typischerweise an, wenn eine Immobilie auf Mallorca als Bestandsimmobilie verkauft wird, also beim Kauf von einer Privatperson oder beim Weiterverkauf durch einen Unternehmer. Kein ITP in der Modalität TPO fällt normalerweise beim Kauf einer neuen Immobilie direkt vom Bauträger im Rahmen einer ersten Lieferung an. Dann wird stattdessen IVA berechnet, zusätzlich regelmäßig AJD auf die notarielle Urkunde.
Wie hoch ist die ITP auf Mallorca? Die aktuelle Staffel
Die allgemeine ITP-Staffel der Illes Balears reicht von 8 % bis 13 % und wird progressiv berechnet. Jeder Satz gilt nur für den Teil des Werts, der in der jeweiligen Stufe liegt (Stand: Oktober 2026, laut ATIB):
| Bemessungsgrundlage | Steuersatz auf den Teilbetrag | Steuer bis zur Obergrenze der Stufe |
|---|---|---|
| bis 400.000 € | 8 % | 32.000 € |
| 400.000,01 € bis 600.000 € | 9 % | 50.000 € |
| 600.000,01 € bis 1.000.000 € | 10 % | 90.000 € |
| 1.000.000,01 € bis 2.000.000 € | 12 % | 210.000 € |
| über 2.000.000 € | 13 % | laufend |
Der Rechner oberhalb verwendet diese progressive Logik: Nicht der gesamte Kaufpreis wird mit dem höchsten Satz besteuert, sondern nur der jeweilige Teilbetrag innerhalb der Stufe.
Wie wird die ITP berechnet? Beispielrechnungen
Die ITP für einen Kauf für 750.000 € beträgt rund 65.000 €: 400.000 € × 8 % = 32.000 €, 200.000 € × 9 % = 18.000 € und 150.000 € × 10 % = 15.000 €. Die folgende Tabelle zeigt weitere Beispiele. Entscheidend ist: Jede Stufe wird nur auf den jeweiligen Teilbetrag berechnet.
| Kaufpreis bzw. Steuerwert | Rechenweg | Gesamt-ITP | Anteil am Wert |
|---|---|---|---|
| 300.000 € | 300.000 € × 8 % = 24.000 € | 24.000 € | 8,00 % |
| 500.000 € | 400.000 € × 8 % = 32.000 € plus 100.000 € × 9 % = 9.000 € | 41.000 € | 8,20 % |
| 750.000 € | 32.000 € plus 18.000 € plus 150.000 € × 10 % = 15.000 € | 65.000 € | 8,67 % |
| 850.000 € | 32.000 € plus 18.000 € plus 250.000 € × 10 % = 25.000 € | 75.000 € | 8,82 % |
| 1.500.000 € | 90.000 € bis 1.000.000 € plus 500.000 € × 12 % = 60.000 € | 150.000 € | 10,00 % |
| 2.500.000 € | 210.000 € bis 2.000.000 € plus 500.000 € × 13 % = 65.000 € | 275.000 € | 11,00 % |
Die ATIB beschreibt die Berechnung über einen Durchschnittssatz, der auf zwei Nachkommastellen gerundet wird. Dadurch können sich bei einzelnen Beträgen Abweichungen von wenigen Euro ergeben, bei 750.000 € etwa 65.025 € (8,67 %) statt 65.000 €. Die endgültige Summe berechnet das Modelo 600.
Bemessungsgrundlage: Kaufpreis oder Valor de Referencia?
Für die ITP zählt der höchste von drei Werten: der Kaufpreis, der in der Urkunde erklärte Wert oder der Valor de Referencia. Seit 2022 ist bei spanischen Immobilien der Valor de Referencia des Katasteramts entscheidend. Liegt der Kaufpreis also bei 650.000 €, der Valor de Referencia aber bei 700.000 €, sollte die ITP-Kalkulation grundsätzlich mit 700.000 € erfolgen.
Der Valor de Referencia ist nicht dasselbe wie der klassische Katasterwert für die IBI-Grundsteuer. Er wird jährlich vom Kataster anhand notarieller und registrierter Marktdaten bestimmt und kann über die elektronische Katasterstelle abgefragt werden. Die Werte für 2027 hat das Katasteramt am 25. September 2026 veröffentlicht.
Das spanische Verfassungsgericht hat das System mit Urteil 13/2026 vom 12. Februar 2026 für verfassungsgemäß erklärt. Es verweist dabei auch auf die Möglichkeit, die Bemessungsgrundlage im Einzelfall direkt zu ermitteln. Wer den Valor de Referencia für zu hoch hält, sollte das vor der Abgabe des Modelo 600 mit Anwalt oder Steuerberater klären.
Bestandsimmobilie vs. Neubau
Bestandsimmobilie: Der klassische Wiederverkauf einer Immobilie auf Mallorca unterliegt regelmäßig ITP. Die Steuer wird vom Käufer über Modelo 600 bei der ATIB erklärt und bezahlt.
Neubau vom Bauträger: Bei der ersten Lieferung einer neuen Wohnung oder eines Hauses durch den Bauträger fällt grundsätzlich IVA an. Für Wohnimmobilien beträgt der IVA-Satz allgemein 10 %, bei bestimmten öffentlich geförderten Wohnungen 4 %. Als erste Lieferung gilt der Kauf vom Bauträger nach Fertigstellung, es sei denn, die Wohnung wurde zuvor mindestens zwei Jahre durchgehend von anderen genutzt. Zusätzlich fällt auf die notarielle Urkunde regelmäßig AJD an. Bei einem Nettopreis von 750.000 € sind das 75.000 € IVA.
ITP, IVA und AJD: die wichtigsten Unterschiede
| Steuer | Wann | Satz auf den Balearen |
|---|---|---|
| ITP | Bestandsimmobilie, Kauf von Privatpersonen | 8 % bis 13 % (progressiv) |
| IVA | Neubau vom Bauträger (erste Lieferung) | 10 %, bei geförderten Wohnungen 4 % |
| AJD | notarielle Urkunde beim Neubaukauf mit IVA | 1,5 % |
- ITP: fällt bei gebrauchten Immobilien und nicht umsatzsteuerpflichtigen entgeltlichen Übertragungen an.
- IVA: fällt bei neuen Immobilien vom Bauträger an, also bei der ersten Lieferung.
- AJD: fällt bei bestimmten notariellen Urkunden an. Beim Neubaukauf mit IVA ist AJD praktisch der zusätzliche Dokumentensteuer-Posten.
Auf den Balearen beträgt AJD bei neuen, IVA-pflichtigen Immobilienkäufen allgemein 1,5 %. Seit dem 14. Juni 2026 gelten für selbst genutzte Erstwohnungen unter bestimmten Voraussetzungen reduzierte AJD-Sätze (1 % bzw. 0,5 %) sowie für Käufer unter 30 Jahren einen Bonus von 100 %. Für Zweitwohnsitze und Ferienimmobilien gelten sie nicht.
Welche reduzierten ITP-Sätze gibt es?
Reduzierte ITP-Sätze von 4 % oder 2 % gelten auf Mallorca nur, wenn die Immobilie der Hauptwohnsitz des Käufers wird. Für Zweitwohnsitze, Ferienimmobilien und Kapitalanlagen gilt die allgemeine Staffel. Seit dem 14. Juni 2026 liegt die Wertgrenze für diese Vergünstigungen auf Mallorca bei 331.859,70 € (zuvor 307.089 €, davor 270.151,20 €). Die reduzierten Sätze gelten aber nur für die ersten 270.151,20 € des Werts, der Rest wird mit 8 % besteuert.
- 4 % für bestimmte Hauptwohnsitze: möglich, wenn die Wohnung der Hauptwohnsitz wird, der Käufer mindestens 50 % erwirbt und keine andere Wohnung zu mindestens 50 % besitzt.
- 2 % für bestimmte Käufergruppen: unter anderem für Käufer unter 36 Jahren beim ersten Hauptwohnsitz sowie in bestimmten Familien- oder Behinderungsfällen.
- 100 % Bonus: für den ersten Hauptwohnsitz von Käufern unter 30 Jahren oder von Personen mit Behinderung ab 33 %. Voraussetzungen sind unter anderem drei Jahre Wohnsitz auf den Balearen, eine Einkommensgrenze von 52.800 € (gemeinsame Veranlagung 84.480 €) und ein Hypothekendarlehen von mindestens 60 % des Schätzwerts. Der Bonus gilt für die ersten 270.151,20 € des Werts.
- Garagen separat: bei eigenständigen Garagen gilt nach ATIB eine eigene Staffel mit 8 % bis 30.000 € und 9 % darüber. Bis zu zwei Garagen, die zu einer Wohnung gehören, folgen der allgemeinen Staffel.
Ein Beispiel: Ein Käufer erwirbt eine Wohnung für 300.000 € als Hauptwohnsitz und erfüllt alle Voraussetzungen für den 4-%-Satz. Dann fallen 270.151,20 € × 4 % = 10.806,05 € und 29.848,80 € × 8 % = 2.387,90 € an, zusammen 13.193,95 €. Nach der allgemeinen Staffel wären es 24.000 €.
Diese Vergünstigungen sind keine pauschalen Rabatte. Sie müssen im Einzelfall geprüft und korrekt erklärt werden. Wer die Voraussetzungen später nicht mehr erfüllt, muss nachzahlen.
Wann und wie wird die ITP bezahlt? Modelo 600 und Frist
Die ITP muss innerhalb eines Monats ab dem Datum der notariellen Urkunde über das Modelo 600 bei der ATIB erklärt und bezahlt werden. ITP und AJD werden auf den Balearen beide über Modelo 600 abgewickelt. Planen Sie den Betrag deshalb schon vor dem Notartermin als Teil der Kaufnebenkosten ein.
Alle Angaben ersetzen keine Einzelfallprüfung. Lassen Sie Steuersatz, Bemessungsgrundlage und mögliche Vergünstigungen vor dem Kauf von Ihrem Anwalt oder Steuerberater bestätigen.
Häufige Fragen
Wie viel Grunderwerbsteuer zahlt man auf Mallorca?
Auf Mallorca zahlen Käufer einer Bestandsimmobilie 8 % bis 13 % ITP, abhängig vom Kaufpreis. Die Staffel ist progressiv: 8 % bis 400.000 €, 9 % bis 600.000 €, 10 % bis 1.000.000 €, 12 % bis 2.000.000 € und 13 % darüber, jeweils nur auf den Teilbetrag. Bei 750.000 € sind das rund 65.000 €.
Wie hoch ist die ITP bei einem Kaufpreis von 1.000.000 € auf Mallorca?
Bei 1.000.000 € beträgt die ITP auf Mallorca 90.000 €, im Durchschnitt also 9 %. Sie setzt sich zusammen aus 32.000 € (400.000 € zu 8 %), 18.000 € (200.000 € zu 9 %) und 40.000 € (400.000 € zu 10 %). Maßgeblich ist der höchste Wert aus Kaufpreis, erklärtem Wert und Valor de Referencia.
Zahlt man auch beim Neubau ITP auf Mallorca?
Nein, beim Neubau direkt vom Bauträger fällt normalerweise keine ITP an. Stattdessen berechnet der Bauträger 10 % IVA (bei bestimmten geförderten Wohnungen 4 %), und auf die notarielle Urkunde fallen auf den Balearen allgemein 1,5 % AJD an.
Was ist der Valor de Referencia und wie wirkt er sich auf die ITP aus?
Der Valor de Referencia ist ein vom spanischen Katasteramt jährlich ermittelter Wert, der seit 2022 als Mindestmaßstab für die ITP dient. Es zählt der höchste Wert aus Kaufpreis, erklärtem Wert und Valor de Referencia. Liegt der Valor de Referencia über dem Kaufpreis, wird die ITP auf diesen höheren Wert berechnet.
Wann muss die Grunderwerbsteuer auf Mallorca bezahlt werden?
Die ITP ist innerhalb eines Monats ab dem Datum der notariellen Urkunde fällig. Sie wird vom Käufer über das Modelo 600 bei der balearischen Steueragentur ATIB erklärt und bezahlt.
Gibt es für Käufer von Ferienimmobilien auf Mallorca reduzierte ITP-Sätze?
Nein, die reduzierten Sätze von 4 % und 2 % und der 100-%-Bonus gelten nur für den Hauptwohnsitz des Käufers. Für Zweitwohnsitze und Ferienimmobilien gilt die allgemeine Staffel von 8 % bis 13 %. Seit dem 14. Juni 2026 liegt die Wertgrenze für die Vergünstigungen auf Mallorca bei 331.859,70 €.
Zahlen Nichtresidenten mehr ITP auf Mallorca?
Nein, die allgemeine ITP-Staffel hängt nicht von Nationalität oder Wohnsitz des Käufers ab. Nichtresidenten und Residenten zahlen auf eine Bestandsimmobilie dieselben Sätze. Unterschiede gibt es nur bei den reduzierten Hauptwohnsitz-Sätzen, die einen Hauptwohnsitz voraussetzen.
Quellen
- Tipos de gravamen del ITPAJD: transmisiones onerosas inmuebles Agència Tributària de les Illes Balears (ATIB)
- Modelo 600: Impuesto sobre transmisiones patrimoniales y actos jurídicos documentados Agència Tributària de les Illes Balears (ATIB)
- Guía para no expertos: compra de piso de segunda mano y piso nuevo Agència Tributària de les Illes Balears (ATIB)
- Valoración de bienes y valor de referencia Agència Tributària de les Illes Balears (ATIB)
- Valor de Referencia 2026 Sede Electrónica del Catastro
- Compro una vivienda: ¿tengo que pagar IVA o ITP? Agencia Estatal de Administración Tributaria (AEAT)
- Real Decreto Legislativo 1/1993, Texto Refundido ITPAJD Boletín Oficial del Estado (BOE)
- Ley 37/1992 del Impuesto sobre el Valor Añadido Boletín Oficial del Estado (BOE)
- Nuevos límites para beneficios fiscales de vivienda desde el 14 de junio de 2026 Agència Tributària de les Illes Balears (ATIB)
- Medidas fiscales en la Ley 4/2026, de 11 de junio (ITP y AJD) Agència Tributària de les Illes Balears (ATIB)
- Orden 13/2026, de 22 de junio, por la que se modifica la Orden 5/2026 (umbrales de valor de vivienda) Govern de les Illes Balears (BOIB)
- Actos Jurídicos Documentados: tipos de gravamen y documentos notariales Agència Tributària de les Illes Balears (ATIB)
- Sentencia 13/2026 del Tribunal Constitucional, de 12 de febrero de 2026 (valor de referencia) Boletín Oficial del Estado (BOE)