Erbschaft & Vermögensnachfolge

Erbschaftsteuer und Schenkung bei Mallorca-Immobilien

Was internationale Eigentümer, Käufer und Erben über die spanische und balearische Steuerlogik wissen sollten.

Wer eine Immobilie auf Mallorca besitzt, vererbt oder innerhalb der Familie übertragen möchte, trifft nicht nur auf spanisches Erbrecht, sondern auch auf das spanische Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht. Zuständig ist je nach Fall die staatliche Steuerbehörde AEAT oder die balearische Steuerbehörde ATIB; materiell können häufig die balearischen Vergünstigungen angewendet werden.

Grundlogik: Besteuert wird der Erwerber

Die spanische Erbschaft- und Schenkungsteuer, Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones, besteuert den unentgeltlichen Erwerb. Steuerpflichtig ist jede Person, die etwas erhält: Erben, Vermächtnisnehmer, Beschenkte oder Begünstigte aus Lebensversicherungen. Bei einer Erbschaft fällt grundsätzlich Modelo 650 an, bei einer Schenkung Modelo 651.

Balearen-Regeln: sehr günstig für enge Familie

Für Erwerbe von Todes wegen durch Personen der Gruppen I und II, also insbesondere Kinder, Enkel, Eltern, Großeltern und Ehegatten, sieht das balearische Recht aktuell eine Bonifikation von 100 % auf die korrigierte Steuerquote vor. In typischen engen Familienfällen kann die Erbschaftsteuer dadurch wirtschaftlich auf null sinken; die Erklärung bleibt aber erforderlich.

Für bestimmte Verwandte der Gruppe III bestehen ebenfalls relevante Entlastungen, je nach Fall etwa 60 % oder 35 %. Für entfernte oder nicht verwandte Erwerber bleibt die Steuer deutlich relevanter. Bei Schenkungen zu Lebzeiten bestehen auf den Balearen ebenfalls weitreichende Begünstigungen für nahe Angehörige, wenn die Voraussetzungen eingehalten werden.

Nichtresidenten und internationale Familien

Nichtresidenten können in vielen grenzüberschreitenden Fällen die Regeln der zuständigen autonomen Gemeinschaft anwenden. Bei einer Schenkung einer auf Mallorca gelegenen Immobilie spricht die Belegenheit auf den Balearen regelmäßig für die balearischen Regeln. Bei einer Erbschaft mit Nichtresidenten ist maßgeblich, wo sich der wertvollste Teil der in Spanien belegenen Vermögenswerte befindet. Die Abgabe kann dennoch bei der AEAT statt bei der ATIB liegen.

Fristen und Ablauf

Für Erbschaften beträgt die Frist grundsätzlich sechs Monate ab dem Todestag. Eine Verlängerung um weitere sechs Monate kann beantragt werden; der Antrag muss rechtzeitig innerhalb der ersten fünf Monate gestellt werden. Bei Schenkungen ist die Frist deutlich kürzer und sollte vor dem Notartermin eingeplant werden.

Schenkung zu Lebzeiten: attraktiv, aber nicht automatisch besser

Schenkungen können sinnvoll sein, wenn Vermögen geordnet übertragen, spätere Erbauseinandersetzungen vermieden oder Eigentumsstrukturen vereinfacht werden sollen. Sie haben aber Nebenwirkungen: Der Schenker kann einkommensteuerlich so behandelt werden, als hätte er die Immobilie veräußert; ein Wertzuwachs kann steuerpflichtig werden. Außerdem kann die kommunale Plusvalía entstehen.

Valor de Referencia

Seit 2022 spielt der Valor de Referencia des Katasteramts eine zentrale Rolle. Für ISD und ITP/AJD ist er grundsätzlich die Mindestbemessungsgrundlage, wenn er existiert. Ist der erklärte Wert höher, gilt der höhere Wert. Bei balearischen Begünstigungen für Immobilien müssen Wertansatz und notarielle Dokumentation besonders sauber geprüft werden.

Plusvalía municipal

Neben der ISD kann bei Erbschaft oder Schenkung die kommunale Wertzuwachssteuer, Impuesto sobre el Incremento de Valor de los Terrenos de Naturaleza Urbana, anfallen. Sie betrifft den städtischen Bodenwert und wird von der jeweiligen Gemeinde erhoben. Wenn kein Wertzuwachs entstanden ist, kann dies unter den gesetzlichen Voraussetzungen geltend gemacht werden.

Steuerplanung

Gute Planung beginnt nicht erst im Erbfall. Internationale Eigentümer sollten prüfen, wer Eigentümer der Immobilie ist, welches Erbrecht anwendbar ist, ob ein spanisches Testament existiert und welche Personen tatsächlich begünstigt werden sollen. Entscheidend sind Fristen, Dokumentation, Wertansatz, zuständige Behörde, mögliche Einkommensteuer beim Schenker, Plusvalía municipal, ausländische Steuerfolgen und die Abstimmung mit dem Heimatrecht.

Fazit

Für Mallorca-Immobilien ist die Erbschaft- und Schenkungsteuer in engen Familienkonstellationen auf den Balearen ausgesprochen günstig. Trotzdem bleibt die Übertragung formal anspruchsvoll. Ohne rechtzeitige Erklärung, korrekten Wertansatz, passende notarielle Urkunde und Prüfung der Nebensteuern kann eine scheinbar einfache Familienübertragung teuer oder langwierig werden.

Quellen

Thomas Mallorca Real Estate S.L.

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