Spanische S.L. beim Immobilienkauf
Wann eine spanische Kapitalgesellschaft beim Kauf sinnvoll sein kann und wann sie nur Kosten, Transparenzpflichten und steuerliche Risiken schafft.
Eine spanische Sociedad de Responsabilidad Limitada (S.L.) kann beim Immobilienkauf auf Mallorca sinnvoll sein, wenn die Immobilie Teil eines echten Geschäftsmodells ist: Vermietung, Projektentwicklung, gemeinsames Investment mehrerer Personen, Asset-Management oder eine spätere strukturierte Übertragung von Beteiligungen. Für den reinen privaten Ferienhauskauf ist sie dagegen häufig keine Abkürzung, sondern eine zusätzliche Ebene aus Gründung, Buchhaltung, Steuererklärungen, Bankprüfung und Offenlegung der wirtschaftlich Berechtigten.
Was ist eine S.L.?
Die S.L. ist die spanische Form der haftungsbeschränkten Kapitalgesellschaft. Sie wird durch notarielle Urkunde gegründet und im Registro Mercantil eingetragen. Seit der Reform des spanischen Gesellschaftsrechts kann das Mindestkapital grundsätzlich ab 1 Euro betragen. Solange Kapital und gesetzliche Rücklage zusammen unter 3.000 Euro liegen, gelten besondere Schutzregeln, unter anderem zur Rücklagenbildung und zur Haftung der Gesellschafter im Liquidationsfall.
Wann eine S.L. sinnvoll sein kann
- Mehrere Investoren: Beteiligungsquoten, Stimmrechte, Vorkaufsrechte, Exit-Regeln und Nachfolge lassen sich strukturieren.
- Vermietung oder Immobilienbetrieb: Bei echter wirtschaftlicher Tätigkeit kann die S.L. Einnahmen, Kosten, Finanzierung und Investitionen bündeln.
- Projektentwicklung: Kauf, Sanierung, Neubau, Verkauf oder gewerbliche Vermietung passen oft besser in eine Gesellschaft.
- Haftungs- und Risikotrennung: Bau-, Miet-, Personal- oder Lieferantenrisiken können organisatorisch getrennt werden; Banken verlangen dennoch oft persönliche Garantien.
Wann sie meist nicht sinnvoll ist
Für eine privat genutzte Ferienvilla ohne nennenswerte Vermietung ist eine S.L. oft teuer und erklärungsbedürftig. Sie spart beim Kauf normalerweise keine Grunderwerbsteuer. Viele reduzierte Steuersätze auf den Balearen knüpfen an natürliche Personen, Hauptwohnsitz, Alter, Behinderung, Familienstatus oder lokale Ansässigkeit an und passen nicht zu einer Gesellschaft als Käuferin.
Außerdem wird private Nutzung durch Gesellschafter steuerlich nicht ignoriert. Wenn ein Gesellschafter eine der S.L. gehörende Immobilie nutzt, müssen fremdübliche Miete, verdeckte Gewinnausschüttung, geldwerter Vorteil oder verbundene Transaktion geprüft werden.
Gründung und laufende Verwaltung
Typischer Ablauf: negative Namensbescheinigung, spanische Steuernummern der Beteiligten, Bank- und Kapitalnachweis, notarielle Gründungsurkunde, Satzung, Bestellung des Administrators, Eintragung im Registro Mercantil, endgültige NIF und steuerliche Anmeldung. Bei ausländischen Gesellschaftern, Vollmachten, Apostillen und Übersetzungen dauert die Vorbereitung häufig länger als die formale Eintragung.
Laufend braucht die S.L. Buchhaltung, Gesellschaftsbücher, Steuererklärungen, Gesellschafterbeschlüsse und die Hinterlegung der Jahresabschlüsse. Administratoren tragen persönliche Verantwortung, wenn sie gesetzliche Pflichten oder Sorgfaltspflichten verletzen.
Steuern beim Kauf und während des Haltens
Beim Kauf einer gebrauchten Immobilie auf Mallorca fällt in der Regel ITP an. Bei Neubau oder erster Lieferung durch einen Unternehmer fällt typischerweise IVA statt ITP an; dazu kommt regelmäßig AJD. Die S.L. ist keine pauschale Steuerersparnis.
Eine spanische S.L. unterliegt der spanischen Körperschaftsteuer. Abziehbar sind nur betrieblich veranlasste, ordnungsgemäß belegte Kosten. Kosten für private Aufenthalte, private Reisen, private Ausstattung oder nicht fremdübliche Gesellschafternutzung sind besonders risikobehaftet.
Wirtschaftlich Berechtigte, Bank und Geldwäscheprüfung
Eine S.L. macht die Eigentümerstruktur nicht unsichtbar. Banken, Notare, Register, Anwälte, Steuerberater und Immobilienmakler können nach spanischem Geldwäscherecht verpflichtet sein, Kunden, wirtschaftlich Berechtigte, Mittelherkunft und Zweck der Transaktion zu prüfen. Käufer sollten mit Organigramm, Pässen, Steueridentifikationsnummern, Gesellschaftsdokumenten, Mittelherkunftsnachweisen, Darlehensverträgen, Apostillen und Übersetzungen rechnen.
Verkauf der Immobilie oder Verkauf der Anteile?
Beim Exit verkauft entweder die S.L. die Immobilie oder die Gesellschafter verkaufen Geschäftsanteile. Ein Anteilsverkauf kann organisatorisch eleganter sein, weil Verträge und Bankkonten in der Gesellschaft bleiben. Käufer übernehmen aber auch die Historie der S.L.: latente Steuern, Buchhaltungsfehler, Darlehen, nicht erklärte Gesellschafternutzung und AML-Fragen. Anteilsverkäufe sind steuerlich nicht automatisch neutral, insbesondere wenn die Gesellschaft im Wesentlichen spanische Immobilien hält.
Praktische Faustregel
Eine S.L. lohnt sich eher, wenn die Immobilie ein Investment- oder Geschäftsvermögen ist und die Struktur einen klaren Zweck erfüllt. Für das klassische private Mallorca-Ferienhaus ist direkter Privatkauf häufig einfacher, transparenter und kostengünstiger. Vor Gründung sollte immer eine spanische Steuer- und Rechtsprüfung mit Modellrechnung für Kauf, Nutzung, Vermietung, laufende Kosten und Exit stehen.
Quellen
- Real Decreto Legislativo 1/2010, Ley de Sociedades de Capital BOE
- Tipo impositivo del Impuesto sobre Sociedades 2026 Agencia Tributaria
- Tipos de gravamen TPO inmuebles Illes Balears Agència Tributària de les Illes Balears
- Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades, operaciones vinculadas BOE
- Ley 10/2010 de prevención del blanqueo de capitales BOE
- Diligencia debida Sepblac
- Registro Central de Titularidades Reales Ministerio de Justicia