Vermögensteuer und größere Immobilienvermögen
Wann die spanische Vermögensteuer und die Solidaritätssteuer für vermögende Mallorca-Käufer relevant werden.
Die spanische Vermögensteuer ist vor allem für Käufer relevant, die auf Mallorca nicht nur eine Ferienimmobilie, sondern ein größeres Immobilienvermögen erwerben oder halten. Sie ist keine Kaufnebenkostensteuer, sondern eine jährliche Stichtagssteuer auf das Nettovermögen zum 31. Dezember.
Wann wird die Vermögensteuer relevant?
Der Impuesto sobre el Patrimonio betrifft natürliche Personen. Steuerlich in Spanien ansässige Personen unterliegen grundsätzlich mit ihrem weltweiten Nettovermögen. Nicht in Spanien ansässige Eigentümer werden dagegen nur mit Vermögenswerten besteuert, die in Spanien liegen, dort ausgeübt werden können oder dort zu erfüllen sind.
Eine Prüfung ist besonders wichtig, wenn der anteilige Nettowert pro Eigentümer in den siebenstelligen Bereich kommt, mehrere spanische Immobilien gehalten werden oder das Objekt über eine Gesellschaftsstruktur erworben wird.
Balearen: erhöhter Freibetrag und eigene Tarife
Die Balearen haben für Steuerpflichtige mit gewöhnlichem Aufenthalt auf den Balearen den allgemeinen Freibetrag beim Impuesto sobre el Patrimonio auf 3.000.000 Euro angehoben. Für nicht in Spanien ansässige Käufer ist zu prüfen, ob und wie die Regelung der Autonomen Gemeinschaft angewendet werden kann, in der der größte Wert ihrer spanischen Vermögensgegenstände liegt.
Solidaritätssteuer für große Vermögen
Neben der regionalen Vermögensteuer gibt es den staatlichen Impuesto Temporal de Solidaridad de las Grandes Fortunas. Er erfasst natürliche Personen mit sehr hohem Nettovermögen und wird mit gezahlter Vermögensteuer koordiniert.
Bewertung von Mallorca-Immobilien
Immobilien werden für die Vermögensteuer nicht einfach zum aktuellen Marktpreis geschätzt. Maßgeblich ist grundsätzlich der höchste Wert aus Katasterwert, dem von der Verwaltung für andere Steuern festgestellten oder geprüften Wert und dem Anschaffungswert. Bei einer fremdfinanzierten Immobilie können Schulden abgezogen werden, soweit sie dem steuerpflichtigen Vermögenswert zugeordnet sind.
Internationale Vermögensstruktur
Bei größeren Vermögen sollte die Struktur vor dem Erwerb geprüft werden: direkter Privatkauf, Erwerb durch Ehegatten oder Partner in unterschiedlichen Quoten, Finanzierung, ausländische Holding, spanische Gesellschaft oder Familienstruktur. Die Vermögensteuer ist personenbezogen; Eigentumsquoten, Güterstand, Darlehensnehmer und tatsächliche wirtschaftliche Berechtigung sind daher entscheidend.
Abgrenzung zur laufenden Besteuerung
Die Vermögensteuer besteuert den Bestand des Vermögens. Davon zu trennen sind laufende Steuern auf Nutzung und Erträge: Grundsteuer der Gemeinde, Einkommensteuer für Eigennutzung oder Vermietung, Nichtresidentensteuer, gegebenenfalls Umsatzsteuer bei bestimmten Vermietungsmodellen sowie die spätere Gewinnbesteuerung beim Verkauf.
Quellen
- Ley 19/1991, de 6 de junio, del Impuesto sobre el Patrimonio Boletín Oficial del Estado (BOE)
- Impuesto sobre el Patrimonio: no residentes Agencia Tributaria
- Manual práctico de Patrimonio 2025: sujetos pasivos por obligación real Agencia Tributaria
- Decreto Legislativo 1/2014, tributos cedidos de las Illes Balears BOE
- Ley 38/2022: Impuesto Temporal de Solidaridad de las Grandes Fortunas BOE
- Impuesto temporal de Solidaridad de las Grandes Fortunas Agencia Tributaria