Unterlagen für den Verkauf einer Immobilie auf Mallorca

Unterlagen für den Verkauf einer Immobilie auf Mallorca

Autorin: Klaudia Wolf Fachlich geprüft von Matthias Thomas

Warum Vorbereitung den Verkauf beschleunigt

Wer eine hochwertige Immobilie auf Mallorca verkauft, verkauft nicht nur Lage, Architektur und Lebensgefühl. Internationale Käufer und ihre Anwälte prüfen früh, ob Eigentum, Fläche, Nutzung, Genehmigungen und laufende Kosten sauber dokumentiert sind. Je vollständiger die Verkaufsunterlagen sind, desto weniger Spielraum gibt es für Preisnachverhandlungen, Verzögerungen beim Notartermin oder Unsicherheit in der Due Diligence.

Eigentümer sollten deshalb ein strukturiertes Verkaufsdossier vorbereiten. Dieses Dossier ersetzt keine individuelle Prüfung durch Notar, Anwalt, Steuerberater oder Architekt, ist aber die Grundlage für einen professionellen Verkaufsprozess.

Escritura und Nota Simple

Die Escritura ist die notarielle Urkunde, mit der der aktuelle Eigentümer die Immobilie erworben hat. Sie zeigt unter anderem, wer Eigentümer ist, wie die Immobilie beschrieben wurde, welche Kataster- und Registerdaten damals verwendet wurden und ob besondere Rechte, Pflichten oder Vereinbarungen enthalten sind.

Die Nota Simple aus dem Registro de la Propiedad ist eines der wichtigsten Dokumente vor dem Verkauf. Sie enthält die Identifikation der Finca, den eingetragenen Eigentümer, den Código Registral Único, Rechte und Belastungen wie Hypotheken, Dienstbarkeiten, Nutzungsrechte, Pfändungen oder sonstige Einschränkungen. Für den Verkaufsprozess sollte sie frisch sein, idealerweise vor Vermarktungsstart und nochmals vor Unterzeichnung des Kaufvertrags aktualisiert.

IBI, Kataster und Flächenabgleich

Der IBI, also die kommunale Grundsteuer, ist für Käufer aus zwei Gründen relevant. Erstens zeigt der aktuelle Zahlungsbeleg, dass keine offensichtlichen Rückstände bei der jährlich erhobenen Immobiliensteuer bestehen. Zweitens enthält der IBI-Beleg regelmäßig die Referencia Catastral, die für die Identifikation des Grundstücks und der Bebauung wichtig ist.

Die Referencia Catastral sollte mit Escritura, Nota Simple und realer Immobilie abgeglichen werden. Stimmen Grundstücksgröße, bebaute Fläche, Nutzung und Lage nicht überein, ist das nicht automatisch ein Verkaufsstopp, aber ein Thema für technische und rechtliche Klärung. Bei Premium-Immobilien mit mehreren Baukörpern, Pool, Tennisplatz, Gästehaus oder landwirtschaftlichen Flächen empfiehlt sich zusätzlich ein aktueller Katasterauszug.

Cédula und Energiezertifikat

Die Cédula de habitabilidad bestätigt, dass eine Wohnung, ein Haus oder ein Wohngebäude die Mindestanforderungen für die Wohnnutzung erfüllt. Nach balearischem Wohnrecht ist sie grundsätzlich für Nutzung, Vermietung und Übertragung relevant; in bestimmten Fällen kann sie durch eine licencia de ocupación oder licencia de primera utilización ersetzt werden.

Beim Verkauf einer bestehenden Immobilie muss außerdem ein registriertes Energiezertifikat samt Energieetikett vorliegen. Die Energieklassifizierung muss bereits in Vermarktung und Werbung berücksichtigt werden, nicht erst am Notartermin. Nach dem spanischen Real Decreto 390/2021 beträgt die maximale Gültigkeit grundsätzlich zehn Jahre; bei Energieklasse G maximal fünf Jahre.

Bauunterlagen und technische Dokumentation

Zu den wichtigsten Bauunterlagen gehören Baugenehmigungen, Projektunterlagen, Pläne, Nachweise über Erweiterungen oder Renovierungen, Certificado Final de Obra, licencia de primera ocupación oder licencia de ocupación, gegebenenfalls Legalisierungsunterlagen und technische Bescheinigungen. Für Käufer hochwertiger Immobilien ist dies zentral, weil nicht genehmigte Anbauten, abweichende Poolgrößen, umgebaute Garagen, Gästeapartments oder Technikräume später teuer werden können.

Vor der Vermarktung sollte ein Architekt oder technischer Berater prüfen, ob die gebaute Realität mit Register, Kataster und Genehmigungen übereinstimmt. Bei Abweichungen ist eine frühe Einordnung besser als eine späte Überraschung kurz vor dem Notartermin.

Comunidad, Hypothek und Vermietungslizenz

Bei Apartments, Penthouses, Reihenhäusern, Villenanlagen oder Urbanisationen mit Gemeinschaftseigentum sind Unterlagen der Comunidad de Propietarios erforderlich. Dazu zählen insbesondere das Zertifikat über den Schuldenstand, aktuelle Gemeinschaftsgebühren, genehmigte Sonderumlagen, Protokolle relevanter Beschlüsse und gegebenenfalls Statuten oder Hausordnung.

Wenn auf der Immobilie eine Hypothek eingetragen ist, gehört eine klare Dokumentation in das Verkaufsdossier: aktueller Banksaldo, Bedingungen für die Ablösung, geplanter Ablauf der Zahlung aus dem Kaufpreis und, falls die Hypothek bereits abbezahlt ist, Nachweis oder Vorbereitung der registerlichen Löschung. Eine bezahlte Hypothek verschwindet nicht automatisch aus dem Grundbuch.

Wenn die Immobilie touristisch vermietet wird oder mit touristischem Vermietungspotenzial verkauft werden soll, muss die entsprechende Dokumentation besonders sauber sein: touristische Registrierungsnummer, DRIAT-Unterlagen, Registereintragung, Kapazität, mögliche Einschränkungen und Übereinstimmung mit Cédula oder Nutzungslizenz.

Empfohlene Verkaufsmappe

  • Aktuelle Escritura und relevante frühere Urkunden
  • Frische Nota Simple aus dem Registro de la Propiedad
  • Aktueller IBI-Beleg und Katasterreferenz
  • Katasterauszug oder grafische Katasterinformation
  • Gültige Cédula de habitabilidad oder gleichwertiger Nachweis
  • Registriertes Energiezertifikat und Energieetikett
  • Baugenehmigungen, Pläne, Projektunterlagen und Final de Obra
  • Comunidad-Zertifikat, Gebühren, Protokolle und Sonderumlagen
  • Hypothekenunterlagen, Restschuldnachweis oder Löschungsnachweis
  • Touristische Vermietungslizenz und Registerdaten, falls vorhanden
  • Vollmachten, NIE, Gesellschaftsunterlagen oder Erbnachweise, falls einschlägig

Fazit

Für hochwertige Immobilien auf Mallorca sind vollständige Verkaufsunterlagen kein Verwaltungsdetail, sondern ein Vertrauenssignal. Wer Escritura, Nota Simple, IBI, Cédula, Energiezertifikat, Bauunterlagen, Comunidad-Nachweise, Hypothekendokumente und gegebenenfalls Vermietungslizenz früh vorbereitet, verkürzt die Due Diligence und stärkt die eigene Verhandlungsposition.

Häufige Fragen

Wie lange ist ein Energiezertifikat in Spanien gültig?

Nach dem Real Decreto 390/2021 beträgt die maximale Gültigkeit grundsätzlich zehn Jahre, bei Energieklasse G maximal fünf Jahre. Beim Verkauf einer bestehenden Immobilie muss ein registriertes Energiezertifikat samt Energieetikett vorliegen. Die Energieklassifizierung ist bereits in Vermarktung und Werbung zu berücksichtigen.

Was steht in der Nota Simple einer Immobilie auf Mallorca?

Die Nota Simple aus dem Registro de la Propiedad enthält die Identifikation der Finca, den eingetragenen Eigentümer und den Código Registral Único. Sie nennt außerdem Rechte und Belastungen wie Hypotheken, Dienstbarkeiten, Nutzungsrechte oder Pfändungen. Sie sollte frisch sein, idealerweise vor Vermarktungsstart und vor Unterzeichnung des Kaufvertrags nochmals aktualisiert.

Verschwindet eine bezahlte Hypothek automatisch aus dem Grundbuch?

Nein. Eine bezahlte Hypothek verschwindet nicht automatisch aus dem Grundbuch. Ins Verkaufsdossier gehören der aktuelle Banksaldo, die Bedingungen der Ablösung und der geplante Zahlungsablauf aus dem Kaufpreis. Ist die Hypothek bereits abbezahlt, brauchen Sie den Nachweis oder die Vorbereitung der registerlichen Löschung.

Warum ist der IBI-Beleg beim Immobilienverkauf auf Mallorca wichtig?

Der aktuelle IBI-Beleg zeigt, dass keine offensichtlichen Rückstände bei der kommunalen Grundsteuer bestehen. Außerdem enthält er regelmäßig die Referencia Catastral, mit der Grundstück und Bebauung identifiziert werden. Diese sollte mit Escritura, Nota Simple und der realen Immobilie abgeglichen werden.

Welche Unterlagen braucht man beim Verkauf einer Wohnung in einer Comunidad auf Mallorca?

Erforderlich sind die Unterlagen der Comunidad de Propietarios, insbesondere das Zertifikat über den Schuldenstand und die aktuellen Gemeinschaftsgebühren. Dazu kommen genehmigte Sonderumlagen, Protokolle relevanter Beschlüsse und gegebenenfalls Statuten oder Hausordnung.

Was passiert, wenn Fläche oder Nutzung nicht zu Escritura und Kataster passen?

Stimmen Grundstücksgröße, bebaute Fläche, Nutzung oder Lage nicht überein, ist das nicht automatisch ein Verkaufsstopp. Es ist aber ein Thema für technische und rechtliche Klärung. Ein Architekt oder technischer Berater sollte vor der Vermarktung prüfen, ob die gebaute Realität mit Register, Kataster und Genehmigungen übereinstimmt.

Quellen

Thomas Mallorca Real Estate S.L.

Carrer de Isaac Peral, 50 · 07157 Port d'Andratx

Asociación API Baleares Reg.-Nr. 01552
Govern de les Illes Balears
Registre Oficial d'Agents Immobiliaris de les Illes Balears Reg.-Nr. GOIBE 573583/2026

© 2026 Thomas Mallorca Real Estate S.L. · Alle Rechte vorbehalten