Ausländische Gesellschaften und internationale Strukturen

Ausländische Gesellschaften und internationale Strukturen

Autorin: Klaudia Wolf Fachlich geprüft von Matthias Thomas

Internationale Käufer hochwertiger Immobilien auf Mallorca prüfen häufig, ob der Erwerb privat, über eine spanische S.L. oder über eine ausländische Gesellschaft erfolgen soll. Typische Strukturen sind eine deutsche GmbH, eine Familienholding, eine luxemburgische, niederländische oder schweizerische Gesellschaft oder eine britische Ltd. Eine solche Struktur kann sinnvoll sein, etwa bei Familienvermögen, Co-Investoren, Nachfolgeplanung, bestehender Unternehmensgruppe oder professioneller Vermietung. Sie ist aber kein einfacher Weg zu Anonymität oder Steuerfreiheit.

Der Grundsatz: Die Immobilie liegt in Spanien

Eine Mallorca-Immobilie bleibt steuerlich und rechtlich in Spanien verankert, auch wenn Eigentümerin eine ausländische Gesellschaft ist. Spanien besteuert grundsätzlich Einkünfte aus spanischen Immobilien, Mieten, Nutzungen und Gewinne aus der Veräußerung. Zusätzlich greifen Geldwäscheprüfung, Identifikation des wirtschaftlich Berechtigten, spanische NIF-Pflichten und oft Bank- sowie Notar-Due-Diligence.

GmbH, Holding oder Ltd.: Was wirklich zählt

Die Rechtsform allein entscheidet nicht über die steuerliche Qualität. Entscheidend sind Zweck, Substanz, Finanzierung, tatsächliche Geschäftsleitung, Nutzung der Immobilie und steuerliche Ansässigkeit der Gesellschaft. Banken und Notare fragen heute nicht nur nach dem Registerauszug, sondern nach wirtschaftlicher Logik, Mittelherkunft, Kontrollpersonen und steuerlicher Ansässigkeit.

Spanische Steuerpflicht

Erzielt die ausländische Gesellschaft Mieteinnahmen aus der Immobilie, gelten diese als in Spanien erzielte Einkünfte. Ohne Betriebsstätte werden sie im spanischen Nichtresidentensteuerrecht grundsätzlich separat besteuert. Wird die Immobilie nicht vermietet, sondern privat von Gesellschaftern, Familienmitgliedern oder Begünstigten genutzt, entsteht kein steuerliches Vakuum. Zu prüfen sind verdeckte Gewinnausschüttungen, geldwerte Vorteile, fremdübliche Nutzungsentgelte, Quellensteuern, Verrechnungspreise und mögliche Besteuerung im Wohnsitzstaat der Nutzer.

Ort der Geschäftsleitung und Substanz

Eine ausländische Gesellschaft kann in Spanien steuerlich ansässig werden, wenn sich ihre tatsächliche Geschäftsleitung in Spanien befindet. Substanz bedeutet nicht nur Briefkasten oder externer Director. Relevant sind tatsächliche Entscheidungsprozesse, Protokolle, Geschäftsadresse, Bankbeziehungen, Buchhaltung, wirtschaftliche Funktion, Finanzierung und wer die wesentlichen Entscheidungen trifft.

Transparenzregister und wirtschaftlich Berechtigte

Spanien verlangt die Identifikation des wirtschaftlich Berechtigten. Nach Geldwäscherecht sind natürliche Personen zu identifizieren, die direkt oder indirekt Kontrolle ausüben. Mit dem Registro Central de Titularidades Reales und den Daten aus Handelsregister, Notariat und weiteren Registern wird Transparenz weiter zentralisiert. Auch die EU-AML-Regulierung verschärft die Anforderungen an Immobilientransaktionen und ausländische Rechtsträger.

Banken, Notare und AML-Prüfung

Bei hochwertigen Transaktionen sind Bank, Notar, Makler, Anwälte, Steuerberater und Register regelmäßig sensibilisiert. Sie können Dokumente zur Mittelherkunft, Steueransässigkeit, Eigentümerkette, Geschäftsaktivität, wirtschaftlich Berechtigten, politisch exponierten Personen und Sanktionslisten verlangen. Die Struktur sollte vor Unterzeichnung des Kaufvertrags prüfbar sein.

Modelo 720 und Modelo 721 bei spanischer Ansässigkeit

Modelo 720 betrifft Auslandsvermögen spanischer Steuerresidenten, nicht die spanische Immobilie selbst. Wer in Spanien steuerlich ansässig ist und Anteile an einer ausländischen Gesellschaft hält, muss prüfen, ob diese Beteiligung zu melden ist. Modelo 721 betrifft virtuelle Währungen im Ausland. Nichtresidenten ohne spanische Steueransässigkeit fallen grundsätzlich nicht wegen bloßen Eigentums an einer Mallorca-Immobilie unter diese Modelle.

Nichtkooperative Jurisdiktionen und besondere Risiken

Besonders kritisch sind Gesellschaften aus nichtkooperativen Jurisdiktionen. Das spanische Nichtresidentensteuerrecht kennt besondere Regeln für solche Gesellschaften, wenn sie spanische Immobilien halten. Die Liste nichtkooperativer Jurisdiktionen kann sich ändern und sollte vor jeder Strukturentscheidung aktuell geprüft werden.

Verkauf: Asset Deal oder Share Deal

Beim direkten Verkauf der Immobilie durch eine nichtresidentische Gesellschaft besteuert Spanien grundsätzlich den Veräußerungsgewinn. Ein Share Deal vermeidet die Prüfung nicht automatisch: Spanien kann auch Gewinne aus Anteilen an Gesellschaften erfassen, deren Vermögen hauptsächlich direkt oder indirekt aus spanischen Immobilien besteht. Käufer verlangen daher regelmäßig steuerliche Garantien, Offenlegung der Eigentümerkette und Freistellungen.

Praktische Empfehlung

Eine ausländische Gesellschaft ist stark, wenn sie eine echte Funktion hat: Familien-Governance, Nachfolge, Investmentpartner, Haftungsabschirmung, Finanzierung oder operative Vermietungsstruktur. Schwach ist sie, wenn sie nur Anonymität, Steuerersparnis oder eine spätere „einfache“ Anteilsübertragung verspricht. Vor dem Kauf sollten Käufer eine steuerliche Strukturprüfung in Spanien und im Wohnsitzstaat durchführen lassen.

Häufige Fragen

Kann man eine Immobilie auf Mallorca über eine GmbH oder Ltd. kaufen?

Ja, internationale Käufer prüfen häufig den Erwerb über eine spanische S.L. oder eine ausländische Gesellschaft, etwa eine deutsche GmbH, Familienholding oder britische Ltd. Das kann bei Familienvermögen, Co-Investoren, Nachfolgeplanung oder professioneller Vermietung sinnvoll sein. Vor dem Kauf sollten Sie eine steuerliche Strukturprüfung in Spanien und im Wohnsitzstaat durchführen lassen.

Bleibt der Eigentümer beim Kauf über eine Gesellschaft auf Mallorca anonym?

Nein. Spanien verlangt die Identifikation des wirtschaftlich Berechtigten, also der natürlichen Personen, die direkt oder indirekt Kontrolle ausüben. Bank, Notar, Makler und Register können Mittelherkunft, Eigentümerkette und Steueransässigkeit prüfen. Die Struktur sollte deshalb vor Unterzeichnung des Kaufvertrags prüfbar sein.

Wird eine ausländische Gesellschaft mit Immobilie auf Mallorca in Spanien steuerpflichtig?

Mieteinnahmen aus der Immobilie gelten als in Spanien erzielte Einkünfte und werden ohne Betriebsstätte grundsätzlich im Nichtresidentensteuerrecht separat besteuert. Zusätzlich kann die Gesellschaft in Spanien steuerlich ansässig werden, wenn sich ihre tatsächliche Geschäftsleitung dort befindet. Ein Briefkasten oder ein externer Director genügt als Substanz nicht.

Was gilt, wenn Gesellschafter die Mallorca-Immobilie der Gesellschaft privat nutzen?

Es entsteht kein steuerliches Vakuum. Zu prüfen sind verdeckte Gewinnausschüttungen, geldwerte Vorteile, fremdübliche Nutzungsentgelte, Quellensteuern und Verrechnungspreise. Auch eine Besteuerung im Wohnsitzstaat der Nutzer ist möglich.

Muss man für eine Gesellschaft mit Immobilie auf Mallorca Modelo 720 abgeben?

Modelo 720 betrifft Auslandsvermögen spanischer Steuerresidenten, nicht die spanische Immobilie selbst. Wer in Spanien steuerlich ansässig ist und Anteile an einer ausländischen Gesellschaft hält, muss prüfen, ob diese Beteiligung zu melden ist. Nichtresidenten fallen grundsätzlich nicht wegen bloßen Eigentums an einer Mallorca-Immobilie unter diese Modelle.

Vermeidet ein Share Deal beim Verkauf einer Mallorca-Immobilie die spanische Besteuerung?

Nicht automatisch. Spanien kann auch Gewinne aus Anteilen an Gesellschaften erfassen, deren Vermögen hauptsächlich direkt oder indirekt aus spanischen Immobilien besteht. Käufer verlangen daher regelmäßig steuerliche Garantien, Offenlegung der Eigentümerkette und Freistellungen.

Quellen

Thomas Mallorca Real Estate S.L.

Carrer de Isaac Peral, 50 · 07157 Port d'Andratx

Asociación API Baleares Reg.-Nr. 01552
Govern de les Illes Balears
Registre Oficial d'Agents Immobiliaris de les Illes Balears Reg.-Nr. GOIBE 573583/2026

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