Gesamtkosten einer Mallorca-Immobilie

Gesamtkosten einer Mallorca-Immobilie

Autorin: Klaudia Wolf Fachlich geprüft von Matthias Thomas

Die Gesamtkosten einer Mallorca-Immobilie bestehen aus Kaufpreis, einmaligen Kaufnebenkosten und laufenden Kosten. Auf den Kaufpreis kommen bei Bestand rund 10 bis 13 % und bei Neubau rund 13 % Nebenkosten. Danach fallen als grobe Orientierung 4.000 bis 12.000 € pro Jahr für ein Apartment und 15.000 bis 50.000 € für eine Villa mit Pool, Garten und Betreuung an. Stand: Oktober 2026.

Der Kaufpreis ist nur die sichtbarste Zahl. Wer eine hochwertige Immobilie kauft, sollte Erwerbssteuern, professionelle Prüfung, Finanzierung, Verwaltung und Instandhaltung von Anfang an einrechnen. Die einmaligen Kosten im Detail stehen im Ratgeber Kaufnebenkosten, die laufenden im Ratgeber laufende Kosten.

Wie setzen sich die Gesamtkosten einer Immobilie auf Mallorca zusammen?

Die Gesamtkosten setzen sich aus fünf Ebenen zusammen, die Sie getrennt planen sollten. Die Tabelle zeigt die Größenordnungen (Stand: Oktober 2026).

EbeneWas gehört dazuGrößenordnung
KaufpreisVerhandelter Preis, Zahlungsplan, Arras, Möblierung, etwaige KäufermaklerkostenVerhandlungssache
Einmalige KaufnebenkostenITP oder IVA plus AJD, Notar, Registro, Anwalt, Gestoría, NIEBestand rund 10 bis 13 %, Neubau rund 13 % des Kaufpreises
FinanzierungTasación, Bankgebühren, Zinsen, Tilgung, Versicherungen, WechselkursreserveJe nach Kredit
Laufende Kosten pro JahrIBI, IRNR, Comunidad, Versicherung, Versorgung, Pflege, VerwaltungApartment grob 4.000 bis 12.000 €, Villa grob 15.000 bis 50.000 € (Erfahrungswerte)
RücklagenPlanmäßige Instandhaltung, Sonderumlagen, technische ErneuerungFaustregel etwa 0,5 bis 1,5 % des Gebäudewerts pro Jahr (Erfahrungswert)

Was kostet eine Immobilie auf Mallorca nach zehn Jahren? Rechenbeispiele für 750.000 € und 1.500.000 €

Ein Apartment für 750.000 € kostet nach zehn Jahren rund 866.000 bis 946.000 €, eine Villa für 1.500.000 € rund 1,82 bis 2,17 Mio. €, jeweils ohne Finanzierung. Die Spanne entsteht allein durch die laufenden Kosten.

PostenApartment, Bestand, 750.000 €Villa, Bestand, 1.500.000 €
Kaufpreis750.000 €1.500.000 €
Kaufnebenkosten (einmalig)75.628 €170.059 €
Summe beim Kauf825.628 €1.670.059 €
Laufende Kosten über 10 Jahre40.000 bis 120.000 € (4.000 bis 12.000 € pro Jahr)150.000 bis 500.000 € (15.000 bis 50.000 € pro Jahr)
Gesamtkosten nach 10 Jahrenrund 865.600 bis 945.600 €rund 1.820.100 bis 2.170.100 €

Annahmen: Bestandsimmobilie, gleichbleibende Kosten, keine Finanzierung, keine Mieteinnahmen, keine Wertentwicklung, keine größeren Sanierungen und keine zusätzliche Rücklage. Die Kaufnebenkosten stammen aus den Rechenbeispielen im Ratgeber Kaufnebenkosten (ITP stufenweise gerechnet, Anwalt 1 % plus IVA, Gestoría 350 €). Die laufenden Kosten sind Erfahrungswerte, keine amtlichen Zahlen.

Wie hoch sind die einmaligen Kaufnebenkosten?

Die einmaligen Kaufnebenkosten betragen bei Bestand rund 10 bis 13 % und bei Neubau rund 13 % des Kaufpreises. Bei Bestand zahlen Sie die ITP (8 bis 13 % in Stufen), bei Neubau 10 % IVA plus AJD von 1,5 %, ab einem Wert von 1.000.000 € von 2 %. Die ITP wird stufenweise je Teilbetrag berechnet: 8 % auf die ersten 400.000 €, 9 % auf den Teil bis 600.000 €, 10 % bis 1.000.000 €, 12 % bis 2.000.000 € und 13 % auf den Teil darüber.

Kaufpreis (Bestand)ITPAnteil am Kaufpreis
750.000 €65.000 €8,7 %
1.500.000 €150.000 €10,0 %
3.000.000 €340.000 €11,3 %
5.000.000 €600.000 €12,0 %

Notar und Registro folgen staatlichen Gebühren und sind bei hochwertigen Käufen nicht der größte Block: Bei 1.500.000 € sind es rund 787 € und 462 €, bei 5.000.000 € rund 1.785 € und 1.127 €. Dazu kommen Anwalt (marktüblich 1 bis 1,5 % zuzüglich 21 % IVA) und Gestoría. Bei Villen, Fincas, Küstenlagen, Umbauten oder touristischer Nutzung sollte die rechtliche Prüfung mindestens Eigentumstitel, Lasten, Baugenehmigungen, Legalität von Anbauten, Energieausweis, Bewohnbarkeit, Gemeindeabgaben, Comunidad-Schulden und gegebenenfalls Küsten-, Land- oder Denkmalschutzthemen umfassen.

Steuerlich zählt der höchste Wert aus Kaufpreis, erklärtem Wert und Katasterreferenzwert. Prüfen Sie deshalb vor Unterzeichnung eines Arras- oder Optionsvertrags, ob der Referenzwert plausibel ist, ob der Kaufpreis vollständig in der Urkunde steht und ob Möbel, Kunst, Fahrzeuge oder andere bewegliche Gegenstände separat bewertet werden müssen. Ermäßigte ITP-Sätze gelten nur für die Hauptwohnung des Käufers bis 270.151,20 € und spielen bei Ferien- oder Zweitwohnsitzen keine Rolle. Bei einem Neubau sollten Sie zudem prüfen, ob Anzahlungen abgesichert sind und welche Kosten für Anschlüsse, Sonderausstattung oder Möblierung separat berechnet werden.

Welche laufenden Kosten kommen nach dem Kauf hinzu?

Nach dem Kauf fallen jährlich Steuern, Gemeinschaftsbeiträge und Betriebskosten an, grob 4.000 bis 12.000 € bei einem Apartment und 15.000 bis 50.000 € bei einer Villa mit Pool, Garten und externer Betreuung, ohne größere Sanierungen und Finanzierung. Die Posten im Überblick, Details im Ratgeber laufende Kosten:

  • IBI: Grundsteuer der Gemeinde, bei städtischen Immobilien 0,4 bis 1,10 % des Katasterwerts, je nach Gemeinde mit möglichen Zuschlägen.
  • IRNR für Nichtresidenten: Bei selbst genutzten oder leerstehenden Immobilien setzt Spanien 1,1 % des Katasterwerts als Einkommen an, bei nicht kürzlich revidierten Katasterwerten 2 %. Darauf fallen 19 % an (Wohnsitz in EU, Island, Norwegen, Liechtenstein) oder 24 %, ohne Kostenabzug. Beispiel: 300.000 € Katasterwert × 1,1 % × 19 % = 627 € pro Jahr. Mehr im Ratgeber Steuern für Nichtresidenten.
  • Comunidad: Beiträge in Wohnanlagen für Aufzug, Pool, Garten, Sicherheit, Hausverwaltung, Beleuchtung, Versicherung, Reinigung und Instandhaltung. In Premiumanlagen mit Concierge, Spa oder Tiefgarage können sie erheblich sein.
  • Betrieb von Villen: Gartenpflege, Poolservice, Alarmanlage, Reinigung, Schädlingskontrolle, Zisterne, Klima- und Heiztechnik, Bewässerung, Strom, Wasser, Internet und gelegentlich Personal. Wer nicht ganzjährig vor Ort ist, braucht zusätzlich Keyholding, Schadenskontrollen und Lieferantenkoordination.
  • Vermögensteuer: Bei größeren Vermögen sollten Sie die spanische Vermögensteuer und die Solidaritätssteuer für große Vermögen prüfen lassen.

Wie viel sollte ich für Instandhaltung und Rücklagen einplanen?

Als Faustregel planen viele Eigentümer jährlich etwa 0,5 bis 1,5 % des Gebäudewerts als Instandhaltungs- und Erneuerungsreserve ein. Das ist ein Erfahrungswert ohne amtliche Grundlage. Bei älteren Villen, komplexer Haustechnik, Meerblicklagen oder großen Grundstücken kann eine höhere Rücklage angemessen sein. Meerluft, Sonne, Feuchtigkeit und Hanglagen belasten Fassaden, Dächer, Fenster, Naturstein, Pooltechnik, Klimaanlagen und elektrische Systeme stärker, als viele Käufer erwarten.

Wie wirkt sich eine Finanzierung auf die Gesamtkosten aus?

Bei einer Hypothek kommen Bewertungskosten, Zinsen, Tilgung, Versicherungen und gegebenenfalls Wechselkursrisiken hinzu. Bei neuen Hypotheken zahlt der Kreditnehmer die Tasación, während die Bank Notar, Register, Gestoría und AJD der Hypothekenbestellung übernimmt (Banco de España, Ley 5/2019). Die Kosten der Kaufurkunde und die Erwerbssteuern bleiben beim Käufer. Spanische Banken finanzieren Nichtresidenten häufig konservativer als Residenten, die Beleihung hängt von Einkommen, Vermögensstruktur, Objektart und Bankpolitik ab. Mehr dazu im Ratgeber Hypotheken auf Mallorca.

Was gilt beim Kauf von einem nichtresidenten Verkäufer?

Ist der Verkäufer in Spanien nicht steuerresident, müssen Sie als Käufer 3 % des Kaufpreises einbehalten und über das Modelo 211 an die spanische Steuerbehörde abführen. Das ist wirtschaftlich eine Zahlung auf Rechnung des Verkäufers, organisatorisch aber Ihre Pflicht. Bilden Sie den Betrag in der Urkunde und im Zahlungsfluss sauber ab.

Fazit: Der Kaufpreis ist nur der Ausgangspunkt. Die Entscheidungsqualität entsteht aus der Kombination von steuerlicher Planung, gründlicher Due Diligence, realistischen Betriebskosten und ausreichenden Rücklagen. Lassen Sie Steuer- und Rechtsfragen im Einzelfall von Steuerberater oder Anwalt prüfen.

Häufige Fragen

Wie hoch sind die laufenden Kosten einer Immobilie auf Mallorca pro Jahr?

Grob 4.000 bis 12.000 € pro Jahr bei einem Apartment und 15.000 bis 50.000 € bei einer Villa mit Pool, Garten und externer Betreuung. Das sind Erfahrungswerte ohne größere Sanierungen und ohne Finanzierung. Die Kosten hängen stark von Objektzustand, Lage und Serviceniveau ab.

Was kostet der Kauf einer Immobilie für 1.500.000 € auf Mallorca insgesamt?

Beim Kauf rund 1.670.000 €, also 1.500.000 € Kaufpreis plus rund 170.000 € Kaufnebenkosten (11,3 %) für eine Bestandsimmobilie. Mit zehn Jahren laufender Kosten von 15.000 bis 50.000 € pro Jahr sind es rund 1,82 bis 2,17 Mio. €. Die Rechnung gilt ohne Finanzierung.

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer (ITP) bei einem Kauf für 3 Mio. € auf Mallorca?

Bei 3.000.000 € beträgt die ITP 340.000 €, das sind rund 11,3 % des Kaufpreises. Sie wird stufenweise berechnet, der Satz von 13 % gilt nur für den Teil über 2.000.000 €. Bei 5.000.000 € sind es 600.000 €.

Zahlen Nichtresidenten auf Mallorca jährlich Steuern, wenn sie die Immobilie nur privat nutzen?

Ja, Nichtresidenten zahlen jährlich IRNR auf eine fiktive Rendite von 1,1 % des Katasterwerts (2 %, wenn der Katasterwert nicht kürzlich revidiert wurde). Der Satz beträgt 19 % bei Wohnsitz in der EU, Island, Norwegen oder Liechtenstein, sonst 24 %. Bei 300.000 € Katasterwert sind das 627 € pro Jahr, zusätzlich zur IBI.

Wie viel Instandhaltungsrücklage sollte man für eine Immobilie auf Mallorca einplanen?

Als Faustregel etwa 0,5 bis 1,5 % des Gebäudewerts pro Jahr. Das ist ein Erfahrungswert ohne amtliche Grundlage. Bei älteren Villen, komplexer Haustechnik, Meerblicklagen oder großen Grundstücken kann mehr nötig sein.

Muss ich beim Kauf von einem nichtresidenten Verkäufer auf Mallorca etwas einbehalten?

Ja, Sie müssen 3 % des Kaufpreises einbehalten und über das Modelo 211 an die spanische Steuerbehörde abführen. Das ist eine Zahlung auf Rechnung des Verkäufers, aber Ihre Pflicht als Käufer. Der Betrag sollte in Urkunde und Zahlungsfluss klar abgebildet sein.

Wer zahlt bei einer spanischen Hypothek die Kosten für Bewertung, Notar und Register?

Bei neuen Hypotheken zahlt der Kreditnehmer die Tasación, die Bewertung der Immobilie. Notar, Register, Gestoría und AJD der Hypothekenbestellung übernimmt die Bank. Kosten der Kaufurkunde und Erwerbssteuern bleiben beim Käufer.

Quellen

Thomas Mallorca Real Estate S.L.

Carrer de Isaac Peral, 50 · 07157 Port d'Andratx

Asociación API Baleares Reg.-Nr. 01552
Govern de les Illes Balears
Registre Oficial d'Agents Immobiliaris de les Illes Balears Reg.-Nr. GOIBE 573583/2026

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